Schautanzordnung
Für alle Aktiven des 1.TSC Blau-Gelb Weißenfels e.V. gelten die in der Turnier- und Sportordnung des Deutschen Tanzsportverbandes unter Punkt E5 festgehaltenen Bedingungen für die Durchführung von Schautänzen als oberste Regelung.
Untergeordnet dazu sind für die Mitglieder des 1. TSC Blau-Gelb Weißenfels folgende Regelungen einzuhalten:
(1) Turniere, insbesondere Meisterschaften und deren Vorentscheidungen, Kadertraining und deren Auswahltraining sowie clubeigene Veranstaltungen haben absoluten Vorrang vor Schautanzeinsätzen außerhalb des Vereins.
(2) Alle Schautanzdarbietungen (auch im privaten Bereich) sind mit dem Vorstand abzustimmen und sind von diesem genehmigen zu lassen. Verträge zu Schautanzeinsätzen werden ausschließlich von einem Vorstandsmitglied abgeschlossen und sind mit dem Sportwart des Vereins bezüglich der Terminkoordination zur Einhaltung von Punkt 1 abzustimmen.
(3) Als Richtlinie zu Vergütungen bei Schautanzeinsätzen gilt die Startklasse des Paares. Als Grundvergütung wird ein Einsatz über 3 Tänze einer Disziplin festgelegt.
3 Tänze je weiterer Tanz
Paare der D-Klasse 15,00 Euro 2,50 Euro
Paare der C-Klasse 20,00 Euro 5,00 Euro
Paare der B-Klasse 30,00 Euro 7,50 Euro
Paare der A-Klasse 40,00 Euro 10,00 Euro
Paare der S-Klasse 50,00 Euro 12,50 Euro
Bei Auftritten als Formation oder der Jazzdancegruppen werden Pauschalsätze festgelegt, die nicht auf der Grundlage der momentanen Leistungsklasse der beteiligten Paare bzw. Tänzer erfolgt.
Als weitere Kosten können erhoben werde:
- Moderation zu den Schautänzen
- CD-Bereitstellung
- Fahrtkosten
- entstehende Unkosten
Oben genannte Vergütungen sind nur Richtlinien und nicht bindend. Bei Komplettprogrammen über eine längere Zeitspanne, immer wiederkehrenden Auftritten, Auftritten zu Werbezwecken des Vereins u.ä. können Sondervereinbarungen getroffen werden. Bei entsprechenden Angeboten durch anfragende Veranstalter sind auch höhere Vergütungssätze möglich, jedoch immer entsprechend der in der Amateurdefinition für zulässig anerkannten Höchstsätze.
(4) Sämtliche Einnahmen aus Schautanzeinsätzen erhält der Verein. Eine Auszahlung an die beteiligten Paare und Tänzer erfolgt nicht. Sollte ein Paar zum Auftritt den Förderbeitrag für den Verein in bar entgegennehmen, so ist dieser zum nächstmöglichen Termin an ein Vorstandsmitglied weiterzuleiten. Ausgenommen davon sind, bei Auftritten außerhalb des Landkreises Weißenfels, die Fahrtkosten, die entsprechend der Kilometersätze des TVSA zur Abdeckung der Unkosten ausgezahlt werden können.
(5) Die Einnahmen aus Schautanzeinsätzen sind für besondere Unterstützungen der Tänzer in Form von Kleiderzuschüssen oder für Sondertraining zu verwenden. Hierzu hat der Vorstand unter Berücksichtigung der Teilnahme der Betreffenden jeweils einen Beschluß zu fassen.
(6) Ein Verstoß gegen die Schautanzordnung kann entsprechend der TSO mit Startsperre und Geldbuße geahndet werden.
Weißenfels, den 26.03.2002
Doris Hosemann
1.Vorsitzende

